Allgemeine Reisebedingungen

France écotours

Bitte lesen Sie die nachfolgenden Bestimmungen sorgfältig durch. Sie ergänzen die gesetzlichen Regelungen und regeln das Vertragsverhältnis zwischen France écotours, Inhaberin Yasmine Haun (im Folgenden: 'France écotours') als Reiseveranstalter und Ihnen als Kunden. Nachstehende Allgemeinen Reisebedingungen gelten für sämtliche Reiseangebote, für die France écotours als Reiseveranstalter auftritt und auf die die Vorschriften der §§ 651a ff. BGB über den Reisevertrag Anwendung finden.

1. Abschluss des Reisevertrages.

Mit der Anmeldung zur Reise bietet der Kunde France écotours den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Reiseanmeldung kann mündlich, fernmündlich, schriftlich, per Telefax oder elektronisch durch Email oder Internet (Zugang wird elektronisch bestätigt) vorgenommen werden.
Der Reisevertrag kommt mit der Annahme der Anmeldung durch France écotours zustande, die keiner bestimmten Form bedarf. France écotours informiert den Kunden über den Vertragsschluss mit der schriftlichen Buchungsbestätigung. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung des Kunden ab, so liegt ein neues Angebot von France écotours vor, an das France écotours für die Dauer von zehn Tagen gebunden ist. Innerhalb dieser Frist kann der Kunde das neue Angebot durch ausdrückliche oder schlüssige Erklärung (z.B. Leistung der Anzahlung oder Restzahlung) annehmen und der Reisevertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande.
Der Kunde hat für die vertraglichen Verpflichtungen derjenigen Teilnehmer, die er mit anmeldet, wie für seine eigenen Verpflichtungen einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

2. Leistungen; 'nderung der Reiseausschreibung und Preisanpassung vor Vertragsschluss.

Umfang und Art der von France écotours geschuldeten Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung zur betreffenden Reise und der individuellen Buchungsbestätigung. Wird auf Wunsch des Kunden ein individueller Reiseablauf zusammengestellt, so ergibt sich die Leistungsverpflichtung von France écotours ausschlie'lich aus dem entsprechenden konkreten Angebot an den Kunden und der jeweiligen Buchungsbestätigung.
Bezüglich der Reiseausschreibung behält sich France écotours i.S.d. § 4 Abs.2 BGB-InfoVO ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss eine 'nderung der Ausschreibungen zu erklären, über die der Kunde vor Buchung selbstverständlich informiert wird. Die im Prospekt angegebenen Preise sind bindend. France écotours behält sich jedoch vor, vor Vertragsschluss eine 'nderung des Reisepreises aufgrund einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer 'nderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse nach Veröffentlichung des Prospektes zu erklären. Ebenso behält sich France écotours vor, den Reisepreis vor Vertragsschluss anzupassen, wenn die vom Kunden gewünschte oder im Prospekt ausgeschriebene Pauschalreise nur durch den Einkauf zusätzlicher Kontingente nach Veröffentlichung des Prospektes verfügbar ist.

3. Leistungs- und Preisänderungen nach Vertragsschluss.

Nach Vertragsschluss notwendig werdende 'nderungen wesentlicher Reiseleistungen, die von France écotours nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind nur gestattet, soweit die 'nderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
Preisänderungen sind nach Abschluss des Reisevertrages lediglich im Falle der tatsächlich nach Abschluss des Reisevertrages eingetretenen und bei Abschluss unvorhersehbaren Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren in dem Umfang möglich, wie sich deren Erhöhung pro Person bzw.
pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, wenn zwischen dem Vertragsabschluss und dem Reiseantritt mehr als vier Monate liegen. Sollte dies der Fall sein, wird der Kunde davon unverzüglich in Kenntnis gesetzt. Eine Preiserhöhung, die ab dem 20. Tag vor dem vereinbarten Abreisetermin verlangt wird, ist unwirksam.

4. Zahlungsbedingungen.

Nach Erhalt der Buchungsbestätigung und des Sicherungsscheines ist eine Anzahlung in Höhe von 20 % Prozent des Reisepreises sofort fällig und innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum zu zahlen. Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet. Die Restzahlung auf den Reisepreis ist 3 Wochen (21 Tage) vor Reiseantritt fällig und zu leisten, wenn feststeht, dass die Reise durchgeführt wird und nicht aus den in Ziffer 7 genannten Gründen abgesagt werden kann, und muss unaufgefordert bei France écotours eingegangen sein. Ma'geblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist deren Gutschrift bei France écotours.
Werden fällige Zahlungen auf den Reisepreis vom Kunden trotz Mahnung und angemessener Fristsetzung zur Zahlung nicht oder nicht rechtzeitig geleistet, so ist France écotours berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten entsprechend Ziffer 5 zu belasten.

5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen, Ersatzpersonen.

Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Ma'geblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei France écotours. Es wird aus Beweisgründen dem Kunden empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück, so verliert France écotours den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis, kann aber nach § 651i BGB eine angemessene Entschädigung verlangen, die sich in ihrer Höhe nach dem Reisepreis unter Abzug des Wertes der von France écotours ersparten Aufwendungen sowie dessen, was France écotours durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwerben kann, richtet. France écotours kann diesen Anspruch nach ihrer Wahl konkret oder pauschalisiert berechnen. Pauschaliert kann France écotours eine Entschädigung wie folgt verlangen:
' Rücktritt des Kunden bis zum 40. Tag vor Reisebeginn: 20% des Reisepreises
' 39. bis zum 30. Tag vor Reisebeginn: 30% des Reisepreises
' 29. bis zum 15. Tag vor Reisebeginn: 55% des Reisepreises
' 14. bis 7. Tag vor Reisebeginn: 60% des Reisepreises
' ab dem 6. Tag vor Reisebeginn : 90% des Reisepreises
Es steht dem Kunden stets frei, nachzuweisen, dass France écotours ein Schaden überhaupt nicht oder nur in wesentlich niedrigerer Höhe als der Pauschalen entstanden ist.
Sollen auf Wunsch des Kunden noch nach der Buchung der Reise Umbuchungen ('nderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart) vorgenommen werden, kann France écotours ein Umbuchungsentgelt von 29 Euro erheben. Ein rechtlicher Anspruch des Kunden auf Umbuchungen besteht nicht. Umbuchungen sind ausschlie'lich bis zum 35. Tag vor Reiseantritt möglich. Danach sind Umbuchungen nur nach vorherigem Rücktritt vom Reisevertrag unter den vorgenannten Bedingungen und bei gleichzeitiger Neuanmeldung durch den Kunden möglich. Der Kunde kann jederzeit nachweisen, dass keine oder geringere Kosten als die vorstehende Pauschale durch die Umbuchung entstanden sind. Sollte der Kunde die Reise nicht antreten können, kann er bis zum Reisebeginn eine Ersatzperson stellen, die an seiner Stelle in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt und die er France écotours zuvor anzuzeigen hat. France écotours behält sich vor, diese Person abzulehnen, so sie den besonderen Erfordernissen der Reise nicht entspricht oder ihre Einbeziehung oder ihrer Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Die in den Vertrag eintretende Ersatzperson und der ursprünglich Reisende haften gegenüber France écotours für den Reisepreis und als Gesamtschuldner für sämtliche durch den Eintritt der Ersatzperson entstehenden Mehrkosten.

6. Hinweis auf Versicherungen.

Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung, einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit sowie einer Reisekrankenversicherung.

7. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter.

France écotours kann wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl vom Vertrag zurücktreten, wenn sie (a) in der jeweiligen Reiseausschreibung die Mindestteilnehmerzahl beziffert sowie den Zeitpunkt, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn dem Reisenden spätestens die Erklärung zugegangen sein muss, angegeben hat, und (b) in der Reisebestätigung die Mindestteilnehmerzahl und späteste Rücktrittsfrist nochmals deutlich angibt und dort auf die entsprechenden Angaben in der Reiseausschreibung verweist. Ein Rücktritt ist bis spätestens drei Wochen (21 Tage) vor dem vereinbarten Reisebeginn gegenüber dem Kunden zu erklären. Sämtliche auf den Reisepreis geleistete Zahlungen werden dem Kunden umgehend erstattet.
Stört der Reisende trotz einer entsprechenden Abmahnung durch France écotours nachhaltig oder verhält er sich in solchem Ma'e vertragswidrig, dass eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder zum Ablauf einer Kündigungsfrist mit ihm unzumutbar ist, oder sonst stark vertragswidrig, kann France écotours ohne Einhaltung einer Frist den Reisevertrag kündigen. Dabei behält sie den Anspruch auf den Reisepreis abzüglich des Wertes ersparter Aufwendungen und ggf. Erstattungen durch Leistungsträger oder ähnliche Vorteile, die France écotours aus der anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt. Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Störer selbst.

8. Obliegenheiten des Kunden, Abhilfe, Fristsetzung vor Kündigung des Kunden, Ausschluss von Ansprüchen (Anzeigefristen).

Der Kunde hat auftretende Mängel unverzüglich der örtlichen Reiseleitung oder unter der unten genannten Adresse/Telefonnummer anzuzeigen und dort innerhalb angemessener Frist um Abhilfe zu ersuchen. Unterlässt es der Kunde schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt eine Minderung des Reisepreises nicht ein. France écotours kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismä'igen Aufwand erfordert. France écotours kann in der Weise Abhilfe schaffen, dass sie eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbringt.
Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet France écotours innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen, wobei aus Beweisgründen die schriftliche Erklärung empfohlen wird. Der Bestimmung einer Frist durch den Kunden bedarf es nur dann nicht, wenn die Abhilfe von France écotours verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird.
Der Kunde ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen über die Schadensminderungspflicht mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.
Reisevertragliche Gewährleistungsansprüche sind innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber France écotours unter der unten genannten Adresse geltend zu machen. Nach Ablauf der einmonatigen Frist kann der Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist oder wenn es sich um deliktische Ansprüche wegen eines Personenschadens oder eines Schadens, der auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines Erfüllungsgehilfen oder eines Vertreters des Veranstalters beruht, handelt. Gepäckschäden, Zustellungsverzögerungen bei Gepäck oder Gepäckverlust im Zusammenhang mit Flügen sind unabhängig davon binnen 7 Tagen bei Gepäckverlust und binnen 21 Tagen bei Gepäckverspätung nach Aushändigung anzuzeigen, wobei empfohlen wird, unverzüglich an Ort und Stelle die Schadensanzeige bei der zuständigen Fluggesellschaft zu erheben. Darüber
hinaus ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der örtlichen Reiseleitung oder dem Reiseveranstalter gegenüber anzuzeigen.

9. Haftung des Reiseveranstalters und Haftungsbegrenzung.

Die vertragliche Haftung von France écotours für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist pro Reise und Kunden auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder soweit der Reiseveranstalter für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Für alle gegen France écotours gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet der Reiseveranstalter bei Sachschäden bis ' 4.100; übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe, so ist die Haftung des Reiseveranstalters für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises pro Reise und Kunde beschränkt. Die genannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche nach Montrealer 'bereinkommen wegen des Verlusts von Reisegepäck.

10. Informationspflichten über Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens.

Der Reiseveranstalter ist gemä' EU-VO Nr. 2111/05 verpflichtet, den Kunden über die Identität des jeweiligen Luftfahrtunternehmens sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei Buchung zu informieren. Steht/stehen die ausführende/n Fluggesellschaft/en zu diesem Zeitpunkt noch nicht fest, so muss der Reiseveranstalter diejenige/n Fluggesellschaft/en nennen, die die Flugbeförderung wahrscheinlich durchführen wird und sicherstellen, dass der Kunde unverzüglich Kenntnis der Identität erhält, sobald diese feststeht bzw. feststehen. Gleiches gilt, wenn die ausführende Fluggesellschaft wechselt. Der Reiseveranstalter muss unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass der Kunde so rasch wie möglich über den Wechsel unterreichtet wird. Die Black List der EU ist auf der Internetseite http://air-ban.europa.eu, auf der Internetseite von France écotours und in den Geschäftsräumen von France écotours einsehbar.

11. Pass- und Visumerfordernisse, gesundheitspolizeiliche Vorschriften.

France écotours informiert Staatsangehörige eines Staates der Europäischen Union, in dem die Reise angeboten wird, über Pass- und Visumerfordernisse und gesundheitspolizeiliche Formalitäten (z.B. polizeilich vorgeschriebene Impfungen und Atteste), die für die Reise und den Aufenthalt erforderlich sind. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Der Kunde ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, z.B. Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, der Reiseveranstalter hat seine Hinweispflichten verschuldet nicht oder schlecht erfüllt. Insbesondere Zoll- und Devisenvorschriften im Ausland sind einzuhalten. Der Kunde muss selbst darauf achten, dass sein Reisepass oder sein Personalausweis für die Reise eine ausreichende Gültigkeit besitzt. Hat der Kunde den Reiseveranstalter beauftragt, für ihn behördliche Dokumente, etwa ein Visa zu beantragen, so haftet der Reiseveranstalter nicht für die rechtzeitige Erteilung dieser Dokumente durch deutsche oder ausländische Behörden, sondern nur, sofern er eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat.

12. Verjährung, Abtretungsverbot.

Reisevertragliche Ansprüche des Kunden nach §§ 651c bis 651f BGB verjähren bei Sach- und Vermögensschäden in einem Jahr, soweit ein Schaden des Reisenden weder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Reiseveranstalters, seines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des Reiseveranstalters beruht. Die Verjährung beginnt an dem Tag, an dem die Reise nach dem Vertrag enden sollte. Schweben zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder der Reiseveranstalter die die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt
frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein. Ansprüche aus unerlaubter Handlung sowie alle Ansprüche auf Ersatz von Körperschäden unterliegen der gesetzlichen Verjährungsfrist.
Die Abtretung von Ansprüchen gegen den Reiseveranstalter ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht unter Familienangehörigen.

13. Datenschutz.

Die personenbezogenen Daten, die der Kunde France écotours zur Verfügung stellt, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit es für die Begründung, Durchführung oder Beendigung des Reisevertrages mit dem Kunden und für die Kundenbetreuung erforderlich ist. France écotours hält bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes ein.

14. Anwendung deutschen Rechtes, Sonstiges.

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Auf das gesamte Vertrags- und Rechtsverhältnis zwischen uns und dem Kunden findet ausschlie'lich deutsches Recht Anwendung.
Der Reiseveranstalter kann an seinem Sitz verklagt werden. Soweit der Kunde Kaufmann oder juristische Person des privaten oder des öffentlichen Rechtes oder eine Person ist, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland hat, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Reiseveranstalters vereinbart.
Der Reiseveranstalter ist Mitglied des forumandersreisen e.V., Freiburg, und erkennt den Kriterienkatalog des forumandersreisen zum nachhaltigen Tourismus an.

Reiseveranstalter
France écotours ' Inhaberin Yasmine Haun
Elisabethenstr.17 D-63225 LANGEN
Deutschland
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Tel:+49.(0)6103-92.87.87
Fax:+49.(0)6103-92.92.83
Email : info@France-ecotours.com
Umsatzsteuer-ID gem. § 27a UStG: DE 223023664
Wesentliche Merkmale der Dienstleistung: Reiseveranstaltung
Reiseveranstalter-Haftpflichtversicherung: R&V AG Taunusstr.1 65193 Wiesbaden, räumlicher Geltungsbereich der Versicherung: weltweit

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