AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

FRANCE ECOTOURS ist eine eingetragene Marke und wird von Club Vert S.a.r.l. vermarktet.


Nachstehende Allgemeinen Reisebedingungen gelten für sämtliche Reiseangebote, für die France Ecotours, Inhaberin Yasmina Haun (im folgenden: „France Ecotours“) als Reiseveranstalter auftritt und auf die die Vorschriften der §§ 651a. ff. BGB über den Reisevertrag Anwendung finden. Diese Allgemeinen Reisebedingungen ergänzen die gesetzlichen Regelungen und regeln das Vertragsverhältnis zwischen France Ecotours als Reiseveranstalter und dem Kunden. Von der Fa. Club Vert werden diese Reisen vermittelt. Diese Angaben werden von France Ecotours in Erfüllung der Pflichten des § 651k BGB i.V.m. § 9 BGB-InfoVO für den Kunden genannt. Club Vert unterliegt den französischen Gesetzen, wonach die Ausgabe eines Kundengeldsicherungsscheines i.S.d. § 651k BGB nicht vorgesehen ist. Der Schutz des Kunden gegen Insolvenz des Reiseveranstalters wurde in Frankreich entsprechend der EU-Pauschalreise-Richtlinie umgesetzt. Er wird von der o.g. Insolvenzversicherung übernommen.


1. Vertrag

Mit der Anmeldung zur Reise bietet der Kunde France Ecotours den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Reiseanmeldung kann mündlich, fernmündlich, schriftlich, per Telefax oder elektronisch durch Email oder Internet (Zugang wird elektronisch bestätigt) vorgenommen werden. Der Reisevertrag kommt mit der Annahme der Anmeldung durch France Ecotours zustande, die keiner bestimmten Form bedarf. France Ecotours wird den Kunden stets über den Vertragsschluss mit der schriftlichen Buchungsbestätigung informieren. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung des Kunden ab, so liegt ein neues Angebot von France Ecotours vor, an das France Ecotours für die Dauer von zehn Tagen gebunden ist. Innerhalb dieser Frist kann der Kunde das neue Angebot annehmen, was durch ausdrückliche oder schlüssige Erklärung, wie z.B. der Zahlung oder der Anzahlung der Reise erfolgen kann, und der Reisevertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande.


2. Leistungen ; Leistungsänderungen

Umfang und Art der von France Ecotours geschuldeten Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung bzw. dem jeweiligen Angebot der Fa. Club Vert (Reisevermittler) zur betreffenden Reise und der individuellen Buchungsbestätigung. Wird auf Wunsch des Kunden ein individueller Reiseablauf zusammengestellt, so ergibt sich die Leistungsverpflichtung von France Ecotours ausschließlich aus dem entsprechenden konkreten Angebot an den Kunden und der jeweiligen Buchungsbestätigung. France Ecotours behält sich nach Vertragsschluss notwendig werdende Änderungen einzelner wesentlicher Leistungen vor, die von France Ecotours nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.


3. Zahlungsbedingungen

Nach Erhalt der Buchungsbestätigung und des Sicherungsscheines ist eine Anzahlung in Höhe von 20 % Prozent des Reisepreises pro Kunden fällig. Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet. Die Restzahlung auf den Reisepreis ist 3 Wochen (21 Tage) vor Reiseantritt fällig und zu leisten, wenn feststeht, dass die Reise durchgeführt wird und nicht aus den in Ziffer 6 genannten Gründen abgesagt werden kann, und muss unaufgefordert bei France Ecotours eingegangen sein. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist deren Gutschrift beim Reiseveranstalter. Bei kurzfristigen Buchungen ist der Gesamtreisepreis unverzüglich nach Erhalt des Sicherungsscheines fällig und an France Ecotours zu entrichten.


4. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen, Ersatzpersonen.

Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei France Ecotours. Es wird aus Beweisgründen dem Kunden empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück, so kann France Ecotours eine angemessene Entschädigung für die getroffenen Reisevorkehrungen und für ihre Aufwendungen verlangen, wobei sich die Höhe der Entschädigung nach dem vertraglichen Reisepreis unter Abzug des Wertes der von France Ecotours gewöhnlich ersparten Aufwendungen sowie dessen, was France Ecotours durch gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwerben kann, bestimmt. France Ecotours kann diesen Anspruch nach ihrer Wahl konkret oder pauschalisiert berechnen. Pauschaliert kann France Ecotours Entschädigung wie folgt verlangen:
• Rücktritt des Kunden bis zum 40. Tag vor Reisebeginn:10% des Reisepreises
• 39. bis zum 30. Tag vor Reisebeginn:20% des Reisepreises
• 29. bis zum 15. Tag vor Reisebeginn:55% des Reisepreises
• 14. bis 7. Tag vor Reisebeginn:70% des Reisepreises
• ab dem 6. Tag vor Reisebeginn :90 % des Reisepreises

Es steht dem Kunden stets frei – auch bei Berechnung der pauschalierten Stornoentschädigung – nachzuweisen, dass ein Schaden nicht oder nicht in der vom Reiseveranstalter berechneten Höhe entstanden ist.
Sollen auf Wunsch des Kunden noch nach der Buchung der Reise Umbuchungen (Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart) vorgenommen werden, kann France Ecotours ein Umbuchungsentgelt von 29 Euro erheben. Umbuchungen sind ausschließlich bis zum 35. Tag vor Reiseantritt möglich. Danach sind Änderungen nur nach vorherigem Rücktritt vom Reisevertrag unter den vorgenannten Bedingungen und bei gleichzeitiger Neuanmeldung durch den Kunden möglich. Der Kunde kann jederzeit nachweisen, dass keine oder geringere Kosten als die vorstehende Pauschale durch die Umbuchung entstanden sind. Sollte der Kunde die Reise nicht antreten können, hat er die Möglichkeit, bis zum Reisebeginn eine Ersatzperson zu stellen, die an seiner Stelle in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt und die er France Ecotours zuvor anzuzeigen hat. France Ecotours behält sich vor, diese Person abzulehnen, so sie den besonderen Erfordernissen der Reise nicht entspricht oder ihre Einbeziehung aus organisatorischen Gründen nicht möglich ist oder ihrer Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Die in den Vertrag eintretende Ersatzperson und der ursprünglich Reisende haften gegenüber France Ecotours für den Reisepreis und als Gesamtschuldner für sämtliche durch den Eintritt der Ersatzperson entstehenden Mehrkosten.


5. Hinweis auf Versicherungen

Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung, einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit sowie einer Reisekrankenversicherung.


6. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter

Ist in der Beschreibung der Reise ausdrücklich auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen und wird diese nicht erreicht, so kann France Ecotours nur dann vom Vertrag zurücktreten, wenn sie die Mindestteilnehmerzahl im Prospekt beziffert sowie den Zeitpunkt angegeben hat, bis zu welchem die Erklärung dem Reisenden vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn spätestens zugegangen sein muss, dass die Teilnehmerzahl nicht erreicht und die Reise nicht durchgeführt wird, und sie zusätzlich in der Reisebestätigung deutlich lesbar auf diese Angaben hingewiesen hat. France Ecotours wird dem Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführbarkeit bis spätestens drei Wochen vor Reisebeginn über eine etwaige Nichtdurchführung unterrichten und ihm die Rücktrittserklärung bis zu diesem Zeitpunkt zugehen lassen. Der Reisepreis wird umgehend erstattet. Stört der Reisende trotz einer entsprechenden Abmahnung durch France Ecotours nachhaltig oder verhält er sich in solchem Maße vertragswidrig, dass eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder zum Ablauf einer Kündigungsfrist mit ihm unzumutbar ist, oder sonst stark vertragswidrig, kann France Ecotours ohne Einhaltung einer Frist den Reisevertrag kündigen. Dabei behält sie den Anspruch auf den Reisepreis abzüglich ersparter Aufwendungen und ggf. Erstattungen durch Leistungsträger oder ähnliche Vorteile, die er aus der anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt einschließlich der von Leistungsträgern gut gebrachten Beträge. Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Störer selbst.


7. Obliegenheiten und Kündigung des Kunden, Gewährleistung, Ausschluss von Ansprüchen

Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Kunde Abhilfe verlangen, wobei France Ecotours die Abhilfe verweigern kann, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. France Ecotours kann in der Weise Abhilfe schaffen, dass sie eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbringt. Auftretende Mängel sind stets unverzüglich der örtlichen Reiseleitung oder unter der unten genannten Adresse/Telefonnummer anzuzeigen und dort ist um Abhilfe zu ersuchen.Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet France Ecotours innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen, wobei aus Beweisgründen die schriftliche Erklärung empfohlen wird. France Ecotours informiert über die Pflicht des Kunden, einen aufgetretenen Mangel unverzüglich anzuzeigen, sowie darüber, dass vor der Kündigung des Reisevertrages (§ 651e BGB) eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen ist, wenn die Abhilfe nicht unmöglich ist oder von France Ecotours verweigert wird, oder wenn die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse gerechtfertigt ist.
Bei Vorliegen eines Mangels kann der Kunde unbeschadet der Herabsetzung des Reisepreises (Minderung) oder der Kündigung Schadensersatz verlangen, es sei denn, der Mangel beruht auf einem Umstand, den France Ecotours nicht zu vertreten hat.
Der Kunde ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen über die Schadensminderungspflicht mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Unterlässt es der Kunde schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.Reisevertragliche Gewährleistungsansprüche sind innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber France Ecotours unter der unten genannten Adresse geltend zu machen. Nach Ablauf der einmonatigen Frist kann der Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist oder wenn es sich um deliktische Ansprüche handelt.


8. Haftung des Reiseveranstalters und Haftungsbegrenzung

Die vertragliche Haftung von France Ecotours für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist pro Reise und Kunden auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder soweit der Reiseveranstalter für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Für alle gegen France Ecotours gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet der Reiseveranstalter bei Sachschäden bis € 4.100; übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe, so ist die Haftung des Reiseveranstalters für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises pro Reise und Kunde beschränkt. Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, so kann sich der Reiseveranstalter gegenüber dem Kunden hierauf berufen.


9. Informationspflichten über Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens

Der Reiseveranstalter ist gemäß EU-VO Nr. 2111/05 verpflichtet, den Kunden über die Identität des jeweiligen Luftfahrtunternehmens sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei Buchung zu informieren. Steht die ausführende Fluggesellschaft zu diesem Zeitpunkt noch nicht fest, so muss der Reiseveranstalter diejenige Fluggesellschaft nennen, die die Flugbeförderung wahrscheinlich durchführen wird und sicherstellen, dass der Kunde unverzüglich Kenntnis der Identität erhält, sobald diese feststeht. Auch über den Wechsel der ausführenden Fluggesellschaf/en muss France Ecotours den Kunden informieren und alle angemessenen Schritte einleiten um sicherzustellen, dass der Kunde so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet wird. Die Black List der EU ist auf der Internetseite http://ec.europa.eu/transport/air-ban/ einsehbar und wird dort ständig aktualisiert.


10. Verjährung

Reisevertragliche Ansprüche des Kunden nach §§ 651c bis 651f BGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt an dem Tag, an dem die Reise nach dem Vertrag enden sollte. Schweben zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder der Reiseveranstalter die Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein. Ansprüche aus unerlaubter Handlung unterliegen der gesetzlichen Verjährungsfrist.


11. . Sonstiges

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Auf diesen Vertrag findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Der Reiseveranstalter kann an seinem Sitz verklagt werden.
Reiseveranstalter:
France Ecotours
Yasmina Haun

Elisabethenstr.17
D-63225 LANGEN
Tel:+49.(0)6103-92.87.87
Fax:+49.(0)6103-92.92.83
info@france-ecotours.com
www.france-ecotours.com

Stand: 26.02.2007




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